Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Regiebetrieb vom 30.07.2012 - 18:32
Regiebetrieb
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Form des öffentlichen Unternehmens (Unternehmensrechtsformen); Betrieb, der Teil der staatlichen oder kommunalen Verwaltung ist und von öffentlichen Bediensteten geführt wird. Der Regiebetrieb ist weder rechtlich noch organisatorisch von der Verwaltung getrennt, also keine juristische Person; lediglich finanziell wird seine Tätigkeit besonders ausgewiesen.
Gegensatz: Eigenbetrieb.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon