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Rechtsverordnungen
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Gesetze (nur) im materiellen Sinn (Rechtsquelle), die auf der Ebene des Bundes wie der Länder erlassen werden. Gemäß Art. 80 I GG sind zum Erlass von Rechtsverordnungen des Bundes nur die Bundesregierung, ein Bundesminister oder Landesregierungen befugt. Rechtsverordnungen dürfen nur aufgrund eines Gesetzes ergehen, das Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung näher bestimmt. Während das ermächtigende Gesetz die „wesentlichen” Regelungen enthält, werden in Rechtsverordnungen zumeist Durchführungsbestimmungen eingestellt.

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