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Rechtsverordnungen
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Als Gesetze (nur) im materiellen Sinn (Rechtsquellen) werden Rechtsverordnungen auf der Ebene des Bundes wie der Länder erlassen. Gemäß Art. 80 I GG sind zum Erlass von Rechtsverordnungen des Bundes nur die Bundesregierung, ein Bundesminister oder Landesregierungen befugt. Rechtsverordnungen können nur aufgrund eines Gesetzes ergehen, das Inhalt, Zweck und Ausmaß der Ermächtigung näher bestimmt. Während das ermächtigende Gesetz die „wesentlichen” Regelungen enthält, werden in die Rechtsverordnungen zumeist Durchführungsbestimmungen eingestellt.
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