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Publikumsfonds

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Investmentfonds, Sondervermögen, das im Gegensatz zum Spezialfonds grundsätzlich jedem, also auch nicht-professionellen Anlegern offensteht und eine unbegrenzte Anzahl an Investoren haben kann. Der Publikumsfonds ist im deutschen Investmentrecht der Standardfall (siehe Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) §1 Abs. 6).

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