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Revision von Pfändung von Ansprüchen gegen Kreditinstitute vom 15.01.2018 - 15:41

Pfändung von Ansprüchen gegen Kreditinstitute

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    Einer Pfändung im Rahmen der Zwangsvollstreckung unterliegen folgende (aktuelle und künftige) Ansprüche eines (Vollstreckungs-)Schuldners gegenüber seiner Bank:
    Ansprüche aus Girokonten (Kontokorrentkonten), Sparkonten, Termingeldkonten (Pfändung in Bankkonten);
    Ansprüche auf Kreditgewährung;
    Rückgewähr- und Rückübertragungsansprüche;
    Ansprüche auf Herausgabe der in Verwahrung befindlichen Wertpapiere sowie aus Eigentum bzw. Miteigentum an Wertpapieren;
    Ansprüche auf Zutritt zu Schrankfächern.

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