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Revision von kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung vom 11.03.2020 - 18:18

kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung

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    Als kombinierte Kapitalpuffer-Anforderung wird nach § 10i KWG das gesamte harte Kernkapital eines Instituts i.S. des KWG bezeichnet, das erforderlich ist, um die Anforderungen der folgenden Kapitalpuffer einzuhalten:

    In Bezug auf die drei letztgenannten Kapitalpuffer ist zu beachten, dass im Regelfall nur der höchste dieser drei Kapitalpuffer einzuhalten ist (§ 10f KWG).

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