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Revision von Grandfathering vom 30.07.2012 - 18:32

Grandfathering

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    auch als Grandfather Clause bezeichnete Regelung, die für vor einem bestimmten Zeitpunkt (Stichtag), etwa dem Inkrafttreten eines völkerrechtlichen Vertrags, eines EU-Rechtsakts oder eines staatlichen Gesetzes, geltende Rechtsvorschriften einen Bestandsschutz anordnet. Hiervon erfasste Bestimmungen gelten also weiter und müssen nicht

    oder nicht ohne weiteres

    der ab diesem Datum geltenden neuen Rechtslage angepasst werden, sie werden durch die Rechtsänderung gerade nicht aufgehoben. Grandfathering findet sich etwa in Art. I GATT, Art. XIV IWF-Abkommen. Demgegenüber verbieten sog. Stand-still-Klauseln eine einseitige Änderung (im Sinne einer Verschlechterung) der bestehenden Rechtslage.

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