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Revision von External Credit Assessment Institution vom 23.10.2018 - 11:16

External Credit Assessment Institution

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    Eine External Credit Assessment Institution (ECAI bzw. anerkannte Ratingagentur) ist gemäß Art. 4 I Nr. 98 CRR (Capital Requirements Regulation) eine zugelassene oder zertifizierte Ratingagentur im Sinne der „Verordnung über Ratingagenturen“ ((EG) Nr. 1060/2009) oder eine Zentralbank, die Bonitätsbeurteilungen abgibt, die von der Anwendung der genannten Verordnung ausgenommen sind. Insbesondere im Zusammenhang mit der Bestimmung des bonitätsabhängigen Risikogewichts eines Risikopositionswerts im Kreditrisikostandardansatz ist es zwingend vorgegeben, dass eine externe Bonitätsbeurteilung nur dann genutzt werden darf, wenn sie von einer bankenaufsichtsrechtlich anerkannten Ratingagentur stammt. Die Intention der Schaffung dieses Sonderstatus gemäß der Verordnung über Ratingagenturen war die Sicherstellung von Ratingaktivitäten im Einklang mit den Grundsätzen der Integrität, Transparenz, Rechenschaftspflicht und guten Unternehmensführung, um die Unabhängigkeit, Objektivität und Qualität der in den EU-Mitgliedstaaten verwendeten Ratings zu garantieren. Die Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte (European Securities and Markets Authority, ESMA) veröffentlicht regelmäßig eine Liste der aktuell anerkannten Ratingagenturen.

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