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Revision von elektronische Form vom 30.07.2012 - 18:32

elektronische Form

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    gesetzlich neu zugelassene Form für Rechtsgeschäfte, die die gesetzliche Schriftform ersetzen kann, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 126a BGB). Dabei muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

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