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Revision von elektronische Form vom 16.11.2018 - 11:07

elektronische Form

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    Form für Rechtsgeschäfte, die die gesetzliche Schriftform ersetzen kann, wenn gesetzlich nichts anderes bestimmt ist (§ 126 III, § 126a BGB). Dabei muss der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen.

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