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Revision von Einlagenkreditinstitut vom 26.02.2020 - 09:55

Einlagenkreditinstitut

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    Als Einlagenkreditinstitut wurde ein Kreditinstitut i.S. des KWG bezeichnet, das nach der Definition des § 1 IIId 1 KWG a.F. Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegennahm und das Kreditgeschäft betrieb. Im Zuge der Umsetzung der Bestimmungen von Basel III durch das CRD IV-Umsetzungsgesetz (Capital Requirements Directive IV) wurde der Begriff „Einlagenkreditinstitut" durch den Begriff „CRR-Kreditinstitut" (Kreditinstitut i.S. der CRR) ersetzt.

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