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Revision von Einheitlicher Abwicklungsfonds vom 25.02.2020 - 18:01

Einheitlicher Abwicklungsfonds

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    Der Einheitliche Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) bildet das finanzielle Fundament des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM). Er speist sich schrittweise aus den nationalen Bankenabgaben von Ländern, die dem SRM unterliegen. In der Aufbauphase des Fonds wird er auch aus Mitteln bereits bestehender nationaler Fonds (wie z.B. dem deutschen Restrukturierungsfonds) befüllt. Das bis Ende 2023 angestrebte Gesamtvolumen des Einheitlichen Abwicklungsfonds wird mit einem Prozent der gedeckten Einlagen der in den teilnehmenden Mitgliedstaaten zugelassenen Institute (derzeit ungefähr 59-71 Mrd. Euro) angegeben. Hintergrund ist die Zielsetzung, dass nicht mehr der Steuerzahler für in Schieflage geratene Banken eintreten muss, sondern bei der Abwicklung einer Bank eine gesetzlich vorgeschriebene Haftungskaskade greift, an deren Ende die Inanspruchnahme des Einheitlichen Abwicklungsfonds steht. Weitere Informationen unter www.bundesbank.de und www.bundesfinanzministerium.de.

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