Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Cum-cum-Geschäfte vom 25.02.2020 - 11:14

Cum-cum-Geschäfte

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    (lat. cum "mit") Bezeichnung für Wertpapiertransaktionen, bei denen die schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäfte "mit" Zins- oder Dividendenberechtigung gehandelt werden. Umstritten ist die steuerliche Behandlung von Cum-cum-Geschäften, die darauf ausgerichtet sind, inländische Aktien von regelsteuerpflichtigen Ausländern kurz vor der Dividendenzahlung auf einen körperschaftssteuerbegünstigten Inländer zu übertragen und unmittelbar nach der körperschaftssteuerbefreiten Dividendenvereinnahmung wieder an den ausländischen Aktionär zurückzugeben. Das Bundesministerium der Finanzen sieht hierin einen Gestaltungsmißbrauch nach § 42 Abgabenordnung (AO), sofern es für eine solche Transaktion unabhängig von den Steuereffekten keinen vernünftigen wirtschaftlichen Grund gibt. (Vgl. BMF-Schreiben vom 11.11.2016 (BStBl. I S. 1324).

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com