Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Barzahlungsklausel vom 01.11.2018 - 18:07

Barzahlungsklausel

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    im Geschäft mit Kreditkarten (ehemals) wichtiger Bestandteil in den Servicevereinbarungen zwischen Händler und Emittent. Die Barzahlungsklausel besagt, dass Kreditkartenzahler und Barzahler gleichzustellen sind. Preisaufschläge oder spezielle Transaktionsgebühren dürfen von Kartenzahlern nicht erhoben werden. Bei Verstößen gegen die Barzahlungsklausel ist der Kartenausgeber berechtigt, den Vertrag mit dem Händler zu kündigen. Mastercard hat als erster Kartenanbieter zum 1. Januar 2005 diese Klausel in Europa (EWR-Staaten) abgeschafft. Verstöße werden mit vereinbarten Konventionalstrafen geahndet.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com