Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Bargeldabhebungsdienst vom 09.04.2020 - 11:23

Bargeldabhebungsdienst

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Ausgabe von Bargeld über Geldausgabeautomaten an Personen, die beim Automatenbetreiber kein Zahlungskonto unterhalten (§ 1 XXXII ZAG). Solche Dienstleister sind nach § 2 I Nr. 14 ZAG vom Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts ausgenommen, wenn das Unternehmen keine anderen Zahlungsdienste erbringt. Jedoch sind die wahrzunehmenden Informationspflichten gemäß Art. 248 § 17 a EGBGB (Informationen zu Wechselkurs und Entgelten bei Währungsumrechnung) an diejenigen der Zahlungsdienstleister angepasst.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com