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Revision von unbestätigtes Akkreditiv vom 16.11.2018 - 15:40
unbestätigtes Akkreditiv
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zahlungs-, Akzeptierungs- oder Negoziierungsakkreditiv mit Leistungsversprechen der eröffnenden Bank (Dokumentenakkreditiv), aber ohne Bestätigung durch die avisierende Bank.
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