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Revision von Liegenschaftsbuch vom 12.11.2018 - 18:46
Liegenschaftsbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Eigentümern (Eigentum) in Karteiform angelegtes Grundstücks-Verzeichnis, das bei den Katasterämtern (Kreisbehörde) geführt wird (Liegenschaftskataster). Alle Flurstücke, die im Grundbuch in einem Grundbuchblatt verzeichnet sind, werden im Bestandsblatt des Liegenschaftskatasters ausgewiesen. Neben dem Namen des oder der Eigentümer werden die Liegenschaftsbuchnummer, die einzelnen Flurstücke und ihre Größe sowie die Grundbuchbezeichnung angeführt.
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