Liegenschaftsbuch
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
nach Eigentümern (Eigentum) in Karteiform angelegtes Grundstücks-Verzeichnis, das bei den Katasterämtern (Kreisbehörde) geführt wird (Liegenschaftskataster). Alle Flurstücke, die im Grundbuch in einem Grundbuchblatt verzeichnet sind, werden im Bestandsblatt des Liegenschaftskatasters ausgewiesen. Neben dem Namen des oder der Eigentümer werden die Liegenschaftsbuchnummer, die einzelnen Flurstücke und ihre Größe sowie die Grundbuchbezeichnung angeführt.
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Eigentumserwerb an beweglichen Sachen Erbbaugrundbuch Faustpfandrecht Formvorschriften Gesamthandsgemeinschaft Gesamthandsvermögen Nachlasskonto Raumsicherungsübereignung Recht Sachen Stiftung des bürgerlichen Rechts Stiftung des öffentlichen Rechts Treuhand Unternehmensrechtsformen Verfügungsbeschränkung des Grundeigentümers Vertrag bewegliche Sachen gesetzlicher Vertreter wesentliche Bestandteile öffentliche Beglaubigung
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