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Revision von Devisenpensionsgeschäft vom 08.11.2018 - 19:09

Devisenpensionsgeschäft

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    Pensionsgeschäft, das die Überlassung von Devisenvolumina auf Zeit durch den Pensionsgeber an den Pensionsnehmer zum Gegenstand hat. In formalrechtlicher Hinsicht wird der Devisenwert per Kasse verkauft und per Termin zurückgekauft. Insoweit ergibt sich eine Parallele zum Devisenswap. Im Unterschied zu diesem werden jedoch beim Devisenpensionsgeschäft nicht Guthaben (Forderungen) in fremder Währung, sondern Wertpapiere in fremder Währung übertragen. Zweck der Übertragung ist im Falle der kommerziellen Devisenpensionsgeschäfte die Beleihung der Papiere, im Falle der traditionellen Devisenpensionsgeschäfte der Deutschen Bundesbank war es die Feinsteuerung am Geldmarkt

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