Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Vorratsbausparvertrag vom 30.07.2012 - 18:21
Vorratsbausparvertrag
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bausparvertrag, der nicht für einen eigenen Finanzierungszweck des Abschließenden, sondern zur wohnungswirtschaftlichen Verwendung durch einen Dritten abgeschlossen wird. Vorratsbausparverträge werden v.a. mit Banken zwecks späterer Aufteilung und Übertragung der Teilverträge an Kunden des Kreditinstituts abgeschlossen. Aus Sicht des Dritten handelt es sich um eine „wartezeitfreie” Finanzierung mit Bausparmitteln.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon