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variabler Zinssatz
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Vereinbarung einer Zinsanpassungsklausel (Zinsgleitklausel) u.a. im Kredit- oder Sparvertrag, wonach bei Veränderungen der Zinsverhältnisse am Geld- und Kapitalmarkt eine Anpassung des Spar- oder Kreditzinssatzes sofort oder nach einer bestimmten Frist erfolgen kann. Je nach Vereinbarung kann die Bank den Zinssatz in freiem Ermessen anpassen oder sie hat sich an den Veränderungen eines zuvor festgelegten Referenzzinssatzes zu orientieren.

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