Zinsgleitklausel
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vereinbarung im Kreditvertrag, den vereinbarten Zinssatz automatisch mit der Änderung des gewählten Referenzzinssatzes herauf- oder herabzusetzen, ohne den Vertrag zuvor unter Einhaltung einer Frist kündigen zu müssen.
Vgl. auch Zinsklausel.
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