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Revision von Titel vom 12.11.2018 - 19:12

Titel

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    1. Im juristischen Sprachgebrauch Kurzbezeichnung für Vollstreckungstitel (vollstreckbarer Titel; vgl. §§ 704 ff. ZPO).

    2. In der finanzwirtschaftlichen Terminologie verwendete Bezeichnung für verbriefte und unverbriefte Rechte aus Anlagen an Finanzmärkten, z.B. Finanztitel.

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