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Revision von Teilbetriebsergebnis vom 30.03.2020 - 17:11

Teilbetriebsergebnis

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    1. Begriff: von Kreditinstituten zur Konkretisierung des Überschusses aus dem laufenden Bankgeschäft verwendete Bezeichnung bzw. Ergebnisabgrenzung.

    2. Berechnung: Es errechnet sich aus dem Zinsüberschuss (Zinserträge + laufende Erträge aus Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren + Finanzanlagen – Zinsaufwendungen) + Provisionsüberschuss (Provisionserträge – Provisionsaufwendungen) abzüglich Verwaltungsaufwand (Personalaufwand + andere Verwaltungsaufwendungen einschließlich Normalabschreibungen auf Sachanlagen). Das Teilbetriebsergebnis der Kreditinstitute enthält nicht die Handelsgewinne.

    Vom Teilbetriebsergebnis ausgehend errechnen die Kreditinstitute unter Einbeziehung des Eigenhandelsergebnisses Nettoertrag/Nettoaufwand aus Finanzgeschäften, des Saldos aus den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie der „Risikovorsorge” das Betriebsergebnis.

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