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Revision von Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) vom 22.10.2018 - 10:05

Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin)

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    Der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) wurde am 17. Oktober 2008 im Zuge des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes als Sondervermögen des Bundes errichtet. Die Instrumente des SoFFin dienten der vorübergehenden Stützung von im Zuge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Instituten zum Zwecke der langfristigen Stabilisierung des deutschen Finanzsystems. Diese Unterstützung sollte insbesondere durch die Stärkung des Eigenkapitals dieser Institute und Hilfestellungen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen erfolgen. So umfasst der SoFFin die Beteiligungen des Bundes an der Commerzbank AG, der Hypo Real Estate Holding AG und der Portigon AG. Ende des Jahres 2015 wurde der Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung endgültig für neue Maßnahmen geschlossen und durch den Einheitlichen Abwicklungsfonds abgelöst. Die Verwaltung des SoFFin und der verbleibenden Maßnahmen übernimmt seit dem 1. Januar 2018 die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH, zuvor verwaltete die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) den SoFFin. Weitere Informationen unter www.deutsche-finanzagentur.de sowie www.bundesbank.de.

     

     

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