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Revision von Mobilien-Leasing vom 15.11.2018 - 14:19

Mobilien-Leasing

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    Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter. Das Mobilien-Leasing umfasst Konsumgüter und Investitionsgüter. Die Vermietung einzelner Ausrüstungsgegenstände wird auch als Equipment-Leasing bezeichnet. In Abhängigkeit vom Leasinggegenstand werden zahlreiche Formen des Mobilien-Leasings unterschieden, z.B. EDV-Leasing, Kfz-Leasing usw. Eine Sonderform des Kfz-Leasings ist das Flotten-Leasing (Fleet-Leasing), bei dem sich der Vermieter verpflichtet, betriebsfähige Kraftfahrzeuge bis zu einer vereinbarten Anzahl bereitzustellen.

    Gegensatz: Immobilien-Leasing.

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