Mobilien-Leasing
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter. Das Mobilien-Leasing umfasst Konsumgüter und Investitionsgüter. Die Vermietung einzelner Ausrüstungsgegenstände wird auch als Equipment-Leasing bezeichnet. In Abhängigkeit vom Leasinggegenstand werden zahlreiche Formen des Mobilien-Leasings unterschieden, z.B. EDV-Leasing, Kfz-Leasing usw. Eine Sonderform des Kfz-Leasings ist das Flotten-Leasing (Fleet-Leasing), bei dem sich der Vermieter verpflichtet, betriebsfähige Kraftfahrzeuge bis zu einer vereinbarten Anzahl bereitzustellen.
Gegensatz: Immobilien-Leasing.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Aktiv-Aktiv-Methode Aktiv-Passiv-Methode Avalkredit CIRR-Kredite Credit Linked Notes CreditMetrics (CM) Darlehenskonto Deckungsregister Ertragswertmethode Factoring, Kollision von Factoring-Globalzession und verlängertem Eigentumsvorbehalt Financial-Leasing Finanzierung Individualkredit Kapitalstruktur Kredit-Rating Operating-Leasing SCHUFA-Klausel Schuldscheindarlehen Sicherheitenpool Wholesale Banking
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