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Revision von Market Maker vom 30.10.2018 - 14:54

Market Maker

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Händler, der für bestimmte handelbare Wertpapiere Geldkurse (Bid) und Briefkurse (Ask) stellt, zu denen er bereit ist, näher quantifizierte Mengen dieser Papiere für eigene Rechnung zu kaufen oder zu verkaufen. Market Maker stellen Kurse entweder allein oder in Konkurrenz zu anderen Market Makern. Sie nennen Preise auch auf Anfrage, ohne zu wissen, ob der Anfragende kaufen oder verkaufen will. Der Market Maker stellt sich damit als Kontrahent zur Verfügung. Die Leistung, die er anbietet, wird als „Sofortigkeitsservice” bezeichnet. Deshalb kann ein Market Maker auch als Person definiert werden, die gewerbsmäßig den Sofortigkeitsservice anbietet. Durch seine Bereitschaft, zu den von ihm genannten Preisen (im Idealfall) unbegrenzte Mengen zu kaufen oder zu verkaufen, bringt ein Market Maker zum Ausdruck, dass er seine Geld- und Briefkurse für marktgerecht hält. In dieser Bereitschaft, für eigene Rechnung zu kaufen oder zu verkaufen, zeigt sich die Qualität der Kursstellungen eines Market Maker.

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