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Revision von Leistungsgarantie vom 24.10.2018 - 13:31

Leistungsgarantie

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    Bankgarantie, die den Besteller (Garantienehmer) für den Fall schützen soll, dass der Unternehmer (Garantieauftraggeber) bestimmte vertragliche Leistungen (z.B. Bauleistungen, Montageleistungen) nicht erbringt (Bankgarantien im Außenhandel). Die Garantie beläuft sich wie die Liefergarantie i.d.R. auf 5 bis 10 Prozent des Vertragswerts.

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