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Revision von Leistungsgarantie vom 12.03.2020 - 12:48

Leistungsgarantie

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    Bankgarantie, die den Besteller (Garantienehmer) für den Fall schützen soll, dass der Unternehmer (Garantieauftraggeber) bestimmte vertragliche Leistungen (z.B. Bauleistungen, Montageleistungen) nicht erbringt (Bankgarantien im Außenhandel). Die Garantie beläuft sich wie die Liefergarantie i.d.R. auf fünf bis zehn Prozent des Vertragswerts.

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