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Revision von Kündigungsgeld vom 07.11.2018 - 13:52

Kündigungsgeld

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    zu den Termineinlagen zählende Einlage (Einlagengeschäft), die aufgrund einer zwischen einem Kreditinstitut und dem Kunden getroffenen Vereinbarung erst nach Kündigung und Ablauf der Kündigungsfrist fällig wird. Üblich sind Kündigungsfristen von 30, 60, 90 und 180 Tagen. Soweit nicht eine andere Vereinbarung getroffen worden ist, werden Kündigungsgelder nach Eintritt der Fälligkeit als Sichteinlagen (täglich fällige Gelder) behandelt. Die Verzinsung wächst i.d.R. mit der Länge der Kündigungsfrist und der Höhe der Einlage. Unter den Termineinlagen sind Kündigungsgelder heute weniger bedeutsam als das Festgeld.

    Vgl. auch Einlagen.

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