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Revision von Interne Revision vom 05.03.2020 - 13:40

Interne Revision

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gemäß der Definition des Deutschen Instituts für Interne Revision erbringt die Interne Revision „unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.”

    Die Interne Revision beinhaltet folglich eine neutrale Prüfungsfunktion im Unternehmen zur Unterstützung der Unternehmensführung. Zielsetzung ist es, Gewinnbeeinträchtigungen in größtmöglichem Maße zu vermeiden. Sie entlastet die Führungskräfte bei der Erledigung ihrer Aufgaben, indem sie ihnen Analysen, Gutachten, Empfehlungen und Erklärungen über die geprüften Vorgänge liefert. Prüfungsplanung und -durchführung müssen gewährleisten, dass im Unternehmen keine prüfungsfreien Räume verbleiben. Im Gegensatz zum ergebnisorientierten Controlling ist die Interne Revision verfahrensorientiert und nur fallweise tätig. Sie ist Teil des Internen Kontrollsystems des Unternehmens.

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