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Revision von Geschäftsvolumen vom 09.04.2020 - 16:15

Geschäftsvolumen

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    1. Begriff: betriebswirtschaftliche Kennzahl zur Messung der Leistungsfähigkeit eines Unternehmens.

    2. Berechnungsweise: Das Geschäftsvolumen von Kreditinstituten berechnet sich, indem die Bilanzsumme um die Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln (einschließlich eigener Ziehungen) und um die aus dem Wechselbestand vor Verfall zum Einzug versandten Wechsel erhöht wird. Das Geschäftsvolumen dient primär als Bezugsgröße zur Ermittlung der Bruttozinsspanne, um den Erfolg des Zinsgeschäftes einer Bank zu messen.

    3. Probleme: Regelmäßig sind die aus dem Wechselbestand vor Verfall zum Einzug versandten Wechsel nicht unmittelbar aus der Bilanz ablesbar, so dass sich in den Geschäftsberichten von Kreditinstituten häufig eine andere Berechnungsweise findet. Gemäß dieser ergibt sich das Geschäftsvolumen aus der Bilanzsumme zzgl. der Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln und Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen.

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