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Revision von Exportkreditversicherung vom 09.11.2018 - 15:19

Exportkreditversicherung

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    Ausfuhrkreditversicherung; Abdeckung von Kreditrisiko im Exportgeschäft; betrieben wird die Exportkreditversicherung durch spezialisierte Institutionen der Kreditversicherung, die in Deutschland privatwirtschaftlich durch Versicherer und staatlich durch Ausfuhrgewährleistungen des Bundes mit Geschäftsbesorgung durch privatrechtliche Mandatare wahrgenommen wird. Versichert ist das Ausfallrisiko von Forderungen aus Warenlieferungen sowie Dienst- und Werkleistungen gegenüber ausländischen gewerblichen Kunden. Die Versicherung wird teilweise auch als Bestandteil der Warenkreditversicherung angeboten. Insbesondere dann, wenn die Exportkreditversicherung staatlicherseits betrieben wird, treten betriebswirtschaftliche gegenüber volkswirtschaftlichen und politökonomischen Erwägungen (Außenhandel/-politik) in den Hintergrund. Exportkreditversicherung wird dann als wichtiges staatliches Instrument der Ausfuhrförderung gesehen, da Regierungen exportorientierter Staaten daran interessiert sind, dass Exporteure ihre Güter und Dienstleistungen störungsfrei ausführen können. Häufig werden durch Exportkreditversicherungen erst Exporte ermöglicht, die ansonsten ein übermäßiges Exportrisiko beinhalten und deshalb nicht durchgeführt würden.

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