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Collar
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Zinssicherungsinstrument, das auf der Verbindung eines Cap mit einem Floor basiert. In der entsprechenden Vereinbarung verpflichtet sich die Bank zu einer Ausgleichszahlung an einen Kunden, wenn ein bestimmter Zinssatz (Capsatz) überschritten wird. Während dem Kunden durch den Erwerb des Cap eine Zinsobergrenze (Cap) zugesichert wird, garantiert er seinerseits durch den Verkauf des Floor an die Bank eine Zinsuntergrenze (Floor). Unterschreitet der Marktzins eine bestimmte Grenze (Floorsatz), muss der Kunde die Differenz vergüten. Collars werden nicht selten so konstruiert, dass sich die für den Cap zu zahlende und die durch den Floor vereinnahmte Prämie gegenseitig aufheben, so dass keine regelmäßigen Zahlungen geleistet werden müssen. Man spricht dann auch von einem Zero Cost Collar. Siehe dazu die Abbildung Gewinn/Verlustprofil der Absicherung einer Kreditaufnahme mit einem Zero Coast Long Collar.
Vgl. auch Hedging mit Zinsbegrenzungsverträgen.
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