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Revision von Bilanzidentität vom 08.11.2018 - 18:29

Bilanzidentität

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    Prinzip der (formellen und materiellen) Kongruenz der Schlussbilanz eines Jahres mit der Anfangsbilanz der Folgeperiode nach Maßgabe der Regelungen in § 252 I Nr. 1 HGB. Inkongruenzen sind - wie bei den weiteren Bewertungsgrundsätzen - im (begründeten) Ausnahmefall zulässig (§ 252 II HGB).

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