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Revision von Bilanzidentität vom 24.02.2020 - 12:23

Bilanzidentität

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    Prinzip der (formellen und materiellen) Kongruenz der Schlussbilanz eines Jahres mit der Anfangsbilanz der Folgeperiode nach Maßgabe der Regelungen in § 252 I Nr. 1 HGB. Inkongruenzen sind – wie bei den weiteren Bewertungsgrundsätzen – im (begründeten) Ausnahmefall zulässig (§ 252 II HGB).

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