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Revision von Bausparguthaben vom 30.07.2012 - 18:21
Bausparguthaben
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Bausparguthaben setzt sich aus den auf einem Bausparvertrag angesammelten Beträgen zusammen, die entweder aus regelmäßigen Sparbeiträgen oder Sonderzahlungen des Bausparers stammen. Zum Bausparguthaben zählen ferner Guthabenzinsen, Wohnungsbauprämien und Arbeitnehmer-Sparzulagen. Das Bausparkassengesetz verwendet in § 1 I 1 statt Bausparguthaben den Ausdruck Bauspareinlagen.
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