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Revision von Bardepot vom 30.07.2012 - 18:35

Bardepot

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    zinslose Zwangseinlage von Inländern (Gebietsansässige) in Höhe des jeweils geltenden Bardepot-Satzes bei der Deutschen Bundesbank, die für im Ausland aufgenommene Kredite unterhalten werden muss. In der Bundesrepublik Deutschland galt eine Bardepot-Pflicht lediglich zwischen 1972 und 1974 auf der Grundlage des § 6a AWG. Nach der Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an der Endstufe der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion wurde § 6a AWG aufgehoben.

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