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Revision von Anbieter von Nebendienstleistungen vom 14.11.2018 - 12:10

Anbieter von Nebendienstleistungen

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    Als Anbieter von Nebendienstleistungen werden nach Art. 4 XIIX CRR Unternehmen bezeichnet, deren Haupttätigkeit darin besteht, Immobilien zu besitzen oder zu verwalten, Datenverarbeitungsdienste zu verwalten oder ähnliche Tätigkeiten auszuführen, die Nebentätigkeiten im Verhältnis zur Haupttätigkeit eines oder mehrerer Institute sind.

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