Anbieter von Nebendienstleistungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Als Anbieter von Nebendienstleistungen werden nach Art. 4 XIIX CRR Unternehmen bezeichnet, deren Haupttätigkeit darin besteht, Immobilien zu besitzen oder zu verwalten, Datenverarbeitungsdienste zu verwalten oder ähnliche Tätigkeiten auszuführen, die Nebentätigkeiten im Verhältnis zur Haupttätigkeit eines oder mehrerer Institute sind.
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Literaturhinweise SpringerProfessional.de
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Interne Verweise
Auslagerung Basel IV Capital Requirements Regulation Ergänzungskapital Finanzunternehmen i.S. des KWG Großkredit Hybridkapital Internal Ratings Based Approach (IRBA) Kapitalerhaltungspuffer Kernkapital Leverage Ratio Liquidity Coverage Ratio (LCR) Mitarbeitergeschäfte Net Stable Funding Ratio (NSFR) Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse Vier-Augen-Prinzip haftendes Eigenkapital hartes Kernkapital too big to fail zusätzliches Kernkapital
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