Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Akquisitionsgeschäft vom 07.04.2020 - 14:12

Akquisitionsgeschäft

Definition: Was ist "Akquisitionsgeschäft"?

 

 

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zahlungsdienst gemäß § 1 I 2 Nr. 5 i.V.m. § 1 XXXV ZAG, der in der Ausgabe von Zahlungsinstrumenten besteht (sog. Issuing) oder in der Annahme und Abrechnung von mit Zahlungsinstrumenten ausgelösten Zahlungsvorgängen (sog. Acquiring). Unter den Tatbestand fällt nunmehr auch die Entgegennahme von Zahlungen für Händler, die nicht mittels eines Zahlungsinstruments ausgelöst werden, sondern z.B. durch Lastschrift oder Überweisung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com