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Revision von Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke vom 02.11.2018 - 15:29

Richtlinien für einheitliche Zahlungsverkehrsvordrucke

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    durch Vereinbarung der Spitzenverbände der deutschen Kreditwirtschaft und der Deutschen Bundesbank festgelegte gemeinsame Vorschriften für einheitliche und neutrale Zahlungsverkehrsvordrucke einschließlich besonderer Vorschriften über Überweisungs-, Scheck- und Lastschriftvordrucke. Sie legen u.a. Papierspezifikationen, Format und drucktechnische Anforderungen, Gebrauchsformen, Inhalt des Vordruckkopfes und des Vordruckfußes usw. fest, um Automation zu erleichtern.

    Vgl. auch Abkommen zum bargeldlosen Zahlungsverkehr.

     

     

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