Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Finanzkreditdeckung vom 30.07.2012 - 18:22
Finanzkreditdeckung
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Absicherung gebundener Finanzkredite über die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes. Gegenstand der Finanzkreditdeckung ist der von einer deutschen Bank dem Importeur eingeräumte Finanzkredit inklusive der darauf entfallenden Zinsen bis zur vollständigen Bezahlung, wobei sich die Deckung entsprechend der Ausfuhrdeckung (Ausfuhrgarantien) auf wirtschaftliche und politische Risiken bezieht.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon