Finanzkreditdeckung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Absicherung gebundener Finanzkredite über die Ausfuhrgewährleistungen des Bundes. Gegenstand der Finanzkreditdeckung ist der von einer deutschen Bank dem Importeur eingeräumte Finanzkredit inklusive der darauf entfallenden Zinsen bis zur vollständigen Bezahlung, wobei sich die Deckung entsprechend der Ausfuhrdeckung (Ausfuhrgarantien) auf wirtschaftliche und politische Risiken bezieht.
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