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Defined Contribution Plan
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1. Begriff: engl. für Beitragszusage.
2. Merkmal: Zusage des Arbeitgebers, während des Bestehens des Arbeitsverhältnisses bestimmte Beiträge zur Finanzierung der Altersversorgung eines Arbeitnehmers zu leisten, wobei die Höhe der späteren Versorgungsleistungen ex ante unbestimmt bleibt und sich ausschließlich nach Maßgabe der im Versorgungsfall vorhandenen Mittel ergibt (im Unterschied zum Defined Benefit Plan). Defined Contribution Pläne sind in Deutschland mit Ausnahme der "reinen Beitragszusage" im Sozialpartnermodell nicht zulässig.
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