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Revision von Währungsumrechnung vom 07.11.2018 - 13:15

Währungsumrechnung

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    Umrechnung der Wertansätze von Aktiv-/Passivpositionen, denen Fremdwährungstransaktionen zugrunde liegen, in Inlandswährung im Jahresabschluss bzw. Konzernabschluss. Für Kreditinstitute bis 2009 geregelt durch die Spezialnorm in § 340h HGB (alt), seither gelten branchenübergreifend einheitliche Vorschriften auf Basis des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (§ 340h i.V.m. §§ 256a für den Jahresabschluss, 308a HGB für den Konzernabschluss). Anzuwenden ist die modifizierte Stichtagsmethode, wonach alle Aktiva und Passiva (Ausnahme: Eigenkapital) mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag und GuV-Positionen mit dem Durchschnittskurs umzurechnen sind. Das Eigenkapital wird zu dem Kurs umgerechnet, der im Moment der Eigenkapitaltransaktion galt (historischer Kurs).

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