Direkt zum Inhalt

Zitierfähige Version

Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Special Purpose Vehicle (SPV) vom 30.07.2012 - 18:15

Special Purpose Vehicle (SPV)

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Banklexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zweckgesellschaft; juristische Person mit Gründung für einen klar defnierten Zweck. Im Rahmen sog. Verbriefungstransaktionen werden Special Purpose Vehicle i.d.R. von Banken oder Wertpapierhäusern gegründet, um von diesen Forderungen aufzukaufen und den Kauf durch die Emission von Wertpapieren zu refinanzieren (Verbriefung).  Special Purpose Vehicle kommen mittlerweile auch für Merger & Acquisition-Transaktionen sowie Projektfinanzierungen und Akquisitionsfinanzierungen zum Einsatz. Ein Special Purpose Vehicle ist kein feststehender definierter Begriff des deutschen Rechts. Auch gesellschaftsrechtlich ist ein Special Purpose Vehicle nicht bestimmt.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 100 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 8.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Banklexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com