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Revision von SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer) vom 02.11.2018 - 15:36

SEPA-Überweisung (SEPA Credit Transfer)

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    wird seit dem 28. Januar 2008 zur Abwicklung sowohl nationaler als auch grenzüberschreitender europäischer Zahlungen angeboten. Zur Nutzung dieses Verfahrens muss das Kreditinstitut ein Beitrittsdokument des European Payments Council (EPC) unterzeichnen und seine Systeme auf die Abwicklung von SEPA-Zahlungen umstellen. Eine aktuelle Aufstellung der an SEPA teilnehmenden Kreditinstitute kann auf der Internetseite des European Payments Council abgerufen werden. Nach Umsetzung der Richtlinie über Zahlungdienste im Binnenmarkt (Payments Services Directive; PSD) können die Kunden seit dem Jahr 2012 nach einer maximalen Abwicklungszeit von einem Bankgeschäftstag über den Überweisungsbetrag verfügen. Dies ist unabhängig davon, im welchem Land des SEPA-Raumes der Empfänger sein Konto hat. Überweisender und Begünstigter sowie deren Kreditinstitute werden bei SEPA-Überweisungen durch IBAN und BIC identifiziert.

     

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