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Revision von REPO-Geschäft vom 18.10.2018 - 13:58

REPO-Geschäft

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    Rückkaufvereinbarung, Repurchase Agreement; Verkauf von Wertpapieren gegen Liquidität mit der gleichzeitigen Vereinbarung, Wertpapiere gleicher Art zu einem zukünftigen Termin zu einem festgesetzten Preis zurückzukaufen. Aus ökonomischer Sicht handelt es sich um einen Kredit, der durch die Wertpapiere besichert wird. Der Käufer eines REPO-Geschäftes (Pensionsnehmer = Kreditgeber) erhält Wertpapiere vom Verkäufer (Pensionsgeber = Kreditnehmer) des REPO-Geschäftes und überlässt diesem im Gegenzug Liquidität in Form eines vereinbarten Geldbetrags. Bei Fälligkeit erhält der Pensionsgeber gegen Zahlung des vereinbarten Geldbetrags plus Zinsen vom Pensionsnehmer wieder Wertpapiere im Wert des überlassenen Kredits zurück. Der Pensionsnehmer erhält den vorab festgelegten Zinssatz (REPO Rate) als Verzinsung für sein investiertes Kapital. Der Pensionsgeber erzielt damit einen Gewinn oder Verlust in Höhe der Differenz zwischen dem mit dem geliehenen Kredit erzielten Gesamtertrag und der von ihm an den Pensionsnehmer zu entrichtenden REPO Rate. Die aufgelaufenen Stückzinsen bei Renten und die REPO Rate werden über den Terminkurs verrechnet. Den Kassakauf eines Wertpapiers und gleichzeitigen Terminverkauf bezeichnet man als Reverse-REPO-Geschäft. Die Laufzeit eines REPO-Geschäftes kann zwischen einem Tag und mehreren Monaten betragen. Möglich sind auch REPO-Geschäfte ohne feste Laufzeit (Open REPO).

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